VERRECHNUNG MIT DER KRANKENKASSE
VERORDNUNG
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen- oder osteopathischen Behandlung, manuellen Lymphdrainage oder Podotherapie benötigen sie eine Verordnung von ihrem Facharzt oder Hausarzt.
VERORDNUNG PODOTHERAPIE
Podologische Sohlen sind keine Kassenleistung der Pflichtkrankenkassen. Einige Zusatzversicherungen refundieren Podotherapie. Bitte erkundigen sie sich genau bei ihrer Zusatzversicheung und besorgen sie sich ggf 2 Verordnungsscheine mit folgendem Text:
1. Podologische Diagnostik und ggf. Anpassung podologischer Sohlen
2. Heilbehelfe: podologische Sohlen
BEWILLIGUNG
Diese Verordnung lassen sie vor Therapiebeginn von ihrer Krankenkasse bewilligen. Das können sie direkt an der Bezirsstelle erledigen oder per Fax bzw. Mail.
Für jede Therapieeinheit erhalten sie von mir eine Honorarnote, die bar bezahlt wird.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet einen Teilbetrag der Therapiekosten, viele Zusatzversicherungen erstatten den Selbstbehalt.
Die gesammelten Honorarnoten sowie die bewilligte Verordnung legen sie der Krankenkasse vor, und sie erhalten den gesetszlich festgelegten Tarif rückerstattet. Die genauen Tarife können sie bei ihrer Krankenkasse erfahren.
BITTE MITBRINGEN
Verordnung für entsprechende Therapie, ggf. bewilligt
vorhandene/relevante Befunde
ABSAGEMODALITÄTEN
Bereits vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Wird nicht oder knapper abgesagt, so ist die Gebühr der vorgesehenen Therapieeinheit zu entrichten.