VERRECHNUNG MIT DER KRANKENKASSE
VERORDNUNG
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen- oder osteopathischen Behandlung, manuellen Lymphdrainage oder Podotherapie benötigen sie eine Verordnung von ihrem Facharzt oder Hausarzt.
VERORDNUNG PODOTHERAPIE
Podologische Sohlen sind keine Kassenleistung der Pflichtkrankenkassen. Einige Zusatzversicherungen refundieren Podotherapie. Bitte erkundigen sie sich genau bei ihrer Zusatzversicheung und besorgen sie sich ggf 2 Verordnungsscheine mit folgendem Text:
1. Podologische Diagnostik und ggf. Anpassung podologischer Sohlen
2. Heilbehelfe: podologische Sohlen
BEWILLIGUNG
Diese Verordnung lassen sie vor Therapiebeginn von ihrer Krankenkasse bewilligen. Das können sie direkt in ihrer Bezirksstelle erledigen, per E-mail, oder ggf per Handy-App der Krankenkassa.
Für jede Therapieeinheit erhalten sie von mir eine Honorarnote, die bar bezahlt wird.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet einen Teilbetrag der Therapiekosten, viele Zusatzversicherungen erstatten den Selbstbehalt.
Die gesammelten Honorarnoten sowie die bewilligte Verordnung legen sie der Krankenkasse vor, und sie erhalten den gesetszlich festgelegten Tarif rückerstattet. Die genauen Tarife können sie bei ihrer Krankenkasse erfahren.
BITTE MITBRINGEN
Verordnung für entsprechende Therapie, ggf. bewilligt
vorhandene/relevante Befunde
KOSTEN
Ich bin Wahltherapeutin, d.h. ein Teil der Kosten muß vom Patienten übernommen werden, die Krankenkasse rückvergütet (bei bewilligter Verordnung) einen Teilbetrag.
Diverse Privatversicherungen decken den Selbstbehalt.
Jede Therapieeinheit wird von Ihnen gleich bar bezahlt und Sie erhalten von mir eine Honorarnote. Die gesammelten Honorarnote und Ihre bewilligte Verordnung legen dann Ihrer Krankenkasse vor. So erhalten sie den gesetszlich festgelegten Tarif für die Therapie rückerstattet.
OSTEOPATHIE
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ca 45 Min € 95.-
PHYSIOTHERAPIE
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ca 45 Min € 95.-
MANUELLE LYMPHDRAINAGE
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ca 45 Min € 95 .-
PODOTHERAPIE / PODOLOGIE
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Anpassung podologischer Sohlen
60-90 Min € 150.-
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1. Kontrolle nach 3 Monaten
30-60 Min € 50.-
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weitere Kontrollen je nach Aufwand
30-60 Min € 50.- bis € 95.-
Die Sohlen sowie Korrekturen werden vom Orthopädietechniker nach meinen Aufzeichnungen gefertigt.
Folgende Kosten beziehen sich rein auf die Sohlen (Herstellung/Korrektur) und sind dierekt an den Orthopädietechniker zu entrichten.
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Sohlen Erwachsene € 113.- bis € 140.-
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Sohlen Kinder € 105.- bis € 125.-
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Korrektur der Sohle € 30.- bis € 60.-
ABSAGEMODALITÄTEN
Bereits vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Wird nicht oder knapper abgesagt, so ist die Gebühr der vorgesehenen Therapieeinheit zu entrichten.
